A3 Jenewein

Brandschutzpläne

Gefahren- und Brandschutzpläne sind nicht nur eine unerlässliche Hilfe für den Betreiber oder den Sicherheitsbeauftragten, oft sind solche Pläne auch zwingend von den Behörden vorgeschrieben. Wir führen die notwendigen Erhebungen vor Ort durch; erfassen Brandabschnitte, Fluchtwege, sicherheitstechnische und ähnliche Einrichtungen und erstellen anschließend normgerechte Gefahren- und Brandschutzpläne nach TRVB 121 O.

Ein Feuerwehrauto mit Blaulicht an der Vorderseite steht neben einem Gebäude.
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